- Erstellt am Sonntag, 08. April 2018 09:17
VW Abgasskandal: Trotz Softwareupdate kann Fahrzeug zurückgegeben werden
Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Beschluss vom 27.03.2018 (AZ: 18 U 134/17) angekündigt, dass Kunden selbst dann ein Rücktrittsrecht zustehen kann, wenn das Softwareupdate vor dem Rücktritt durchgeführt wurde.
Der 2015 gekaufte und vom Abgasskandal betroffene Audi A4 2,0 TDI erhielt im September 2016 das Software-Update. Drei Monate später erklärte der Autobesitzer den Rücktritt vom Kaufvertrag. Da das Autohaus den Rücktritt nicht akzeptierte, klagte der Audikäufer gegen das Autohaus. Seit dem Update habe sich nicht nur die Leistung verschlechtert und der Verbrauch erhöht, auch führe das Update zu einem schnelleren Verschleiß. Nachdem das Landgericht Aachen die Klage abgewiesen hatte, ging der Prozess in die nächste Instanz und befindet sich inzwischen in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln. Dieses wies nun darauf hin, dass auch nach Durchführung des Softwareupdates eine Rückabwicklung möglich sei. Den Beweis dafür, dass das Software-Update die vom Kläger angeführten negativen Folgen nicht mit sich brächte, müsse der Verkäufer erbringen. Hierzu müsse ein Sachverständigengutachten eingeholt werden.
Beklagtes Autohaus trägt Beweislast, dass Update "funktioniert"
Laut OLG Köln muss der Verkäufer nunmehr die Darlegungs- und Beweislast dafür tragen, dass es durch das Software-Update nicht zu anderen Sachmängeln gekommen ist. Das beklagte Autohaus müsse im Detail darlegen, wie die Software der Motorsteuerung vor und nach dem Update funktioniere. Außerdem soll ein Sachverständige klären, ob das Software-Update negative Folgen für den Kläger mit sich bringt. Diese Umverteilung der Beweislast ist sehr relevant: Kann das Autohaus den schwierigen Beweis nicht erbringen, dann wird angenommen, dass das Auto trotz des Updates mangelhaft ist.
Dieser Beschluss des OLG Köln zeigt, dass auch nach dem Software-Update betroffene Kunden die Möglichkeit haben, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Aufgrund der ungewissen Folgen des Updates sollte nicht weiter gezögert werden. Ende des Jahres droht die Verjährung von Ansprüchen.
Mehr Infos unter: www.vw-schaden.de
Bildquelle: Thorben Wengert_pixelio.de
- Erstellt am Montag, 05. Februar 2018 20:10
Am 30.01.2018 war es endlich soweit und wir konnten den neuen VW Up an die glücklichen Gewinner des Wettbewerbs WERKSTATT DES VERTRAUENS 2018 übergeben. Dazu waren wir einen Tag im Autohaus Lehmbrock in Dorsten zu Gast. Mit dabei war der Bürgermeister Tobias Stockhoff und die örtliche Presse. Das Ehepaar Schulz (Manfred und Mechthild Schulz aus Dorsten) hat sich sehr über den nagelneuen VW Up! gefreut. Sie sind glücklich nun viertürig mit dem Neufahrzeug unterwegs zu sein. Ihren 13 Jahre alten Wagen, mit dem sie regelmäßig zum Service bei Lehmbrock waren, werden sie nun in der nächsten Woche dem Autohaus Lehmbrock übergeben.
Wenn Sie im nächsten Jahr ebenfalls einen Ihrer Kunden glücklich machen wollen, dann bewerben Sie sich einfach für eines der drei offiziellen Gütesiegel unter folgendem Link. Denn jeder Autofahrer der hier seine Stimme abgibt hat die Chance auf einen von zwei Neuwagen im Wert von jeweils 10.000€.
http://www.werkstatt-des-vertrauens.de/startpakete
- Erstellt am Mittwoch, 11. Oktober 2017 12:34
Qualität „Made in Germany“ ALCAR-Leichtmetallräder mit SR3-Lackierung
Im Winter muss das Auto nicht zum hässlichen Entlein werden, denn die Angst, die schönen Felgen würden durch das Streu-salz angegriffen, ist Schnee von gestern. Innovative Lacksyste-me schützen das Rad im Winter hervorragend. ALCAR verwen-det eine SR3-Lackierung, so dass die Felge noch nach vielen Jahren ihren natürlichen Glanz behält*.