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xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Hochformatflagge „FREIE WERKSTATT mit Mehrmarkenkompetenz“ aus hochwertigem, wetterfestem Polyestergewebe. Format: 150 x 400 cm, 5-farbig ● ringsum mit einer stabilen Doppelsicherheitsnaht gesäumt ● an der Stangenseite verstärkt und mit Karabinerhaken ● ersehen ● Optional für Flaggenmasten mit Ausleger/Galgen ● (bitte bei der Bestellung darauf achten) |
Spannband
„FREIE WERKSTATT mit Mehrmarkenkompetenz“ aus
hochwertigem, wetterfestem Polyestergewebe.Format: 120 x 300 cm, 5-farbig ● ringsum mit einer stabilen Doppelsicherheitsnaht gesäumt ● Ober- und Unterkante mit stabilem Gurtband hinterlegt ● Zur Befestigung an den vier Ecken mit Schlaufen versehen. |
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Hochformatflagge „FREIE WERKSTATT“ aus hochwertigem, wetterfestem Polyestergewebe. Format: 150 x 400 cm, 2-farbig ● ringsum mit einer stabilen Doppelsicherheitsnaht gesäumt ● an der Stangenseite verstärkt und mit Karabinerhaken ● ersehen ● Optional für Flaggenmasten mit Ausleger/Galgen ● (bitte bei der Bestellung darauf achten) |
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=========== Online-Bestellung ================ |
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Kfz-Meisterservice für alle Marken Auf Basis der gültigen Rechtslage haben
Sie als Freier Kfz-Mehrmarkenbetrieb, der für eine Vielzahl
von Fahrzeugerstellern einen qualifizierten Meisterservice,
also Wartung, Instandsetzung, Inspektion und/oder Handel mit
Neu- und Gebrauchtfahrzeugen bietet, das Recht, mit den
Markenzeichen der Automobilindustrie für Ihr Angebot, Ihre
Arbeit und Leistung zu werben. Dieses geschieht im Rahmen
einer funktionsgerechten und zur Verkaufsförderung
notwendigen Zeichenverwendung (vgl. z.B. Urteil des OLG
Düsseldorf vom 05.07.2001/ AZ 20 U 34/01). Mit dem Zusatz
"FREIE WERKSTATT" machen Sie deutlich, dass die Marke nicht
in einer Weise benutzt wird, die den Eindruck erwecken kann,
dass eine Handelsbeziehung zwischen Ihrem Unternehmen und
dem Markeninhaber besteht, insbesondere das Unternehmen des
Wiederverkäufers dem Vertriebsnetz des Markeninhabers
angehört oder eine Sonderbeziehung zwischen den beiden
Unternehmen besteht (vgl. auch Urteil des europäischen
Gerichtshofes (EuGH), vom 23. Februar
1999 / Rechtssache C-63/97). Der Einsatz der
Aktionsmaterialien in Verbindung mit Ihrem Angebot an
Service- und Handelsangeboten geschieht vor Ort auf Ihre
Verantwortung. |
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Bestellung per Fax ================
Sie können uns Ihre Bestellung auch zufaxen.
Ein Formular dazu können Sie
hier herunter laden.









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sind ein freier Servicebetrieb bzw. eine freie Mehrmarken-werkstatt
mit der vollen Kompetenz in mehreren der drei Bereiche und Sie
möchten sich für eine oder mehrere der ausge-schriebenen Auszeichnungen bewerben, dann müssen Sie sich für die jeweilige
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