Freie Kfz-Händler fordern kurzfristige Beendigung des Lockdowns

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Foto: BVfK

Der BVfK fordert die Kanzlerin, die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zur kurzfristigen Beendigung des Lockdowns für den Kfz-Handel auf. Die Verluste an Existenzen und Arbeitsplätzen stehen einem geringen und auch auf andere Weise beherrschbaren Infektionsrisiko gegenüber.

Der bisherige Dialog des BVfK mit den zuständigen Stellen in Bund und Ländern lässt davon ausgehen, dass dies gegenüber dem Kfz-Handel nicht mit der gebotenen Sorgfalt erfolgt. Die massiven Eingriffe in die Berufsfreiheit der Kfz-Händler können nicht hinreichend gerechtfertigt werden. Die Maßnahmen sind daher nach Auffassung der vom BVfK beauftragen Verfassungsrechtsjuristen weder geeignet, erforderlich noch verhältnismäßig. Damit fehlt ihnen die rechtliche Grundlage und sie sind sofort aufzuheben.

Meist dezentrale Lage, verhältnismäßig geringe Kundenfrequenz und eine vorbildliche Umsetzung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen tragen ebenso zu einem niedrigen Infektionsrisiko bei, wie die Möglichkeit der Nutzung oftmals großer Außenflächen. Außerdem kommt dem Kfz-Handel zur Sicherung der Mobilität der Bevölkerung ein besonderer Versorgungsauftrag zu, so jedenfalls nach Auffassung des OLG Magdeburg.

Sollte die Kanzlerin und die Ministerpräsidentenkonferenz am 3. März 2021 eine Verlängerung des Lockdowns für den Kfz-Handel über den 9. März hinaus beschließen, wird auch der BVfK vor dem Hintergrund einer drohenden Pleitewelle im Kfz-Handel ebenfalls nicht vor der Möglichkeit zurückschrecken, den Klageweg zu beschreiten.

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