B4, B6 oder B8 montieren ohne Eintrag Stoßdämpfer unbürokratisch tauschen

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Ein Gutachten beim Wechsel der Stoßdämpfer braucht es nicht, vorausgesetzt sie entsprechen den Funktionsmaßen. „Laut §19.3 der deutschen StVZO sind weder der populäre Gasdruckstoßdämpfer BILSTEIN B4, noch die Street-Performance-Modelle B6 und B8 eintragungspflichtig“, erklärt Mustafa Yavuz, Kfz-Meister und bei BILSTEIN für den weltweiten Kundendienst zuständig.

Ganz vom Tisch sei das Thema ABE und Teilegutachten in vielen Fällen dennoch nicht, da die genannten Stoßdämpfer oft mit Tieferlegungsfedern verbaut werden. Letztere sind nämlich sehr wohl eintragungspflichtig und müssen nach dem Einbau abgenommen werden. Entsprechendes gilt für Komplettfahrwerke, wie sie BILSTEIN mit B12, B14, B16, der EVO Performance Line oder dem Clubsport anbietet. Hier liegen die erforderlichen Papiere jedoch stets bei. Der Clou bei den Gewindefahrwerken ist dabei der eingetragene Verstellbereich. Er gewährleistet, dass man bei einer späteren Veränderung der Tieferlegungshöhe nicht wieder zur Prüfstelle muss.

Weitere Infos rund um das Fahrwerk können über den BILSTEIN Technical Support angefordert werden, der per Telefon unter der 02333 791-4222 oder über die E-Mail-Adresse technik@bilstein.de erreichbar ist.

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